Elektronischer Rechtsverkehr bei Schutzrechtverfahren
Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 32/2009 zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof geäußert. Darin befürwortet die BRAK die beabsichtigte Ermächtigung des Patentamts, Patentgerichts und BGHs, Akten auch elektronisch führen zu können, ausdrücklich. Die BRAK kritisiert hingegen die im Verordnungsentwurf vorgesehene Abkehr von der qualifizierten elektronischen Signatur.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter www.ejustiz.info abrufbar.


